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Fahreignung abklären

Die verkehrsmedizinische Kontrollpflicht gilt für Berufschauffeusen und Berufschauffeure sowie für alle Lenkerinnen und Lenker ab dem 75. Altersjahr.

Müssen Sie Ihre Fahreignung verkehrsmedizinisch abklären lassen? Wir führen in unserer Praxis die nötigen Untersuchungen für Seniorinnen und Senioren wie auch für Berufschauffeusen und Berufschauffeure durch.


Verkehrsmedizinische Kontrollpflicht

Die medizinischen Mindestanforderungen sind je nach Führerausweiskategorie unterschiedlich streng. Die verkehrsmedizinische Kontrollpflicht gilt für:
 

  • alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ab dem vollendeten 75. Altersjahr (Gruppe 1)

  • für alle Personen mit Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport, z. B. LKW- und Taxifahrer, Fahrlehrerinnen, Verkehrsexperten (Gruppe 2)


Untersuchungen

Abhängig von der Führerausweiskategorie – Privatfahrzeug oder berufsmässiger Personentransport – und allenfalls vorbestehenden Erkrankungen wird die Fahreignung mit folgenden Untersuchungen abgeklärt:
 

  • Laborabklärungen aus Blut und Urin

  • Elektrokardiogramm (EKG)

  • Sehtest

  • Klinische Untersuchung


Kosten

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Abklärungen übernommen werden.